Das letzte Jahr in Deutschland war durch viele Tarifverhandlungen und Arbeitskämpfe geprägt. Betroffen waren die Leiharbeit, das Bauhauptgewerbe, die Deutsche Post, die Textil- und Bekleidungsindustrie, die Papier-, Pappe- und Kunststoff verarbeitende Industrie, der Öffentliche Dienst (Bund und Gemeinden), das Kfz-Handwerk Bayern, die private Energiewirtschaft, die Helios-Kliniken, die Süßwarenindustrie, die Deutsche Bahn, die Energie- und Versorgungswirtschaft Ost, die Diakonie, die Eisen- und Stahlindustrie, die Gewerkschaft Deutscher Lokführer (GDL), das Bodenpersonal der Lufthansa, der Öffentliche Dienst (Länder) und der öffentliche Nahverkehr.
Aufgrund der geringen Abschlüsse der letzten Jahre und der hohen Inflation wurden in einigen Bereichen kräftige Lohnerhöhungen gefordert, teils ging es sogar wieder um die Verringerung der Wochenarbeitszeit bei vollem Lohnausgleich. Die geringe Verhandlungsbereitschaft seitens des Kapitals wiederum führte zu einer großen Wut und Entschlossenheit der Beschäftigten. Trotz des Konjunktureinbruchs „stärkt [der Fachkräftemangel] die Verhandlungsposition der Gewerkschaften und führt in Teilen der Wirtschaft zu einer neuen Arbeitnehmermacht.“, schreibt das WSI-Institut der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung. Somit wurden auch die Regime-Gewerkschaften von ihren Mitgliedern unter Druck gesetzt, einerseits hohe Lohnforderungen in den Kämpfen aufzustellen und diese andererseits durch vehementere Streiks zumindest partiell durchzusetzen.
Das WSI schreibt: „Insgesamt war das Jahr 2023 durch eine besonders offensive Tarifrunde mit zahlreichen Streiks und einer hohen Beteiligung der Beschäftigten gekennzeichnet. Bei der Gewerkschaft ver.di haben nach eigenen Angaben im Jahr 2023 140 Streiks stattgefunden, an denen sich mehr als 300.000 Gewerkschaftsmitglieder beteiligt haben. Die Gewerkschaft NGG meldet sogar eine neue Rekordzahl von mehr als 400 Streiks im Jahr 2023. Im Rahmen der Tarifauseinandersetzungen ist es den Gewerkschaften zudem gelungen, besonders viele neue Mitglieder zu gewinnen. Allein ver.di konnte für das Jahr 2023 190.000 Neueintritte verkünden, was den höchsten Zuwachs seit der ver.di-Gründung 2001 markiert. Abzüglich der Mitgliederverluste hatte ver.di per Saldo am Ende des Jahres 2023 ein Plus von etwa 40.000 Mitgliedern. Die Tarifabschlüsse konnten teilweise erst nach umfangreichen Warnstreiks erzielt werden. Bei der Deutschen Post AG wurde sogar eine Urabstimmung für einen unbefristeten Erzwingungsstreik durchgeführt, bevor kurz vor Streikbeginn doch noch ein Abschluss erzielt werden konnte.“ Auch Hagen Lesch, der Tarifexperte des arbeitgebernahen Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) sagt laut einem Artikel im Stern vom 5. März 2024: „‘Seit 2010 haben wir keinen so hohen Konfliktwert wie im letzten Jahr gehabt.’ Zwar gebe es noch keine Auswertung für das erste Quartal 2024. ‘Aber es deutet sich an, dass wir im laufenden Jahr ein ähnlich hohes Niveau behalten werden wie wir es im letzten Jahr hatten.’“ Hingegen gibt die Sozialwissenschaftlerin Irene Dingeldey vom Institut Arbeit und Wirtschaft der Universität Bremen im selben Artikel zu bedenken, dass die Streiks noch lange nicht ihre härteste Form angenommen haben. „Das wären unbefristete Streiks und die haben wir noch gar nicht“.
Kosmetisch schöngerechnete Abschlüsse
Im großen und ganzen blieben die Abschlüsse jedoch weit hinter der Inflation zurück und wurden von den Gewerkschaftsführungen kosmetisch schöngerechnet. Wir haben dies bereits in der letzten Ausgabe unserer Zeitung im Artikel „Der Tarifabschluss im öffentlichen Dienst 2023“ ausführlich kritisiert. Das WSI-Institut der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung schreibt hierzu: „Die Tarifabschlüsse des Jahres 2023 sind vor allem durch drei Merkmale gekennzeichnet“:
1. „Zunächst wurden in fast allen größeren Branchen sogenannte Inflationsausgleichsprämien vereinbart... Innerhalb der Gewerkschaften wurde die Inflationsausgleichsprämie zunächst kontrovers diskutiert… [Sie verringern] jedoch die tabellenwirksamen Lohnerhöhungen, was für die Beschäftigten langfristig zu einem entsprechend niedrigeren Entgelt führt.“ (Tarifpolitischer Jahresbericht 2023, Seite 5 wie die Zitate in der Folge). Die von der Bundesregierung im Oktober 2022 getroffene Regelung ist frei von Steuern und Sozialabgaben, was zu einer relativ hohen Einmalzahlung führt, die sich aber nicht in der Rente auswirkt und auch den Lohn nicht dauerhaft anhebt, da sie nicht in die Lohntabelle eingeht. Somit wird die Inflation maximal für den Moment kompensiert und die Einmalzahlung verpufft anschließend.
2. „Das zweite besondere Merkmal der Tarifabschlüsse 2023 liegt darin, dass in Kombination mit den Inflationsausgleichsprämien die tabellenwirksamen Lohnerhöhungen zumeist relativ spät in Kraft treten.“ Dies bedeutet, dass die bereits entstandenen Lohnverluste durch die Inflation seit dem Auslaufen der alten Tarifverträge nicht kompensiert werden. Im Öffentlichen Dienst (Bund und Kommunen) beträgt die tabellenwirksame Lohnerhöhung laut ver.di ab 1. März 2024 um die 11,5 Prozent (5,5 Prozent sowie ein Sockelbetrag in Höhe von 200 Euro, der sich je nach Einkommen unterschiedlich auswirkt). Die Laufzeit beträgt 24 Monate, die letzte Erhöhung war im April 2022. Somit beträgt die jährliche, tabellenwirksame (und damit dauerhafte) Erhöhung von April 2022 bis Dezember 2024 nur um die 4,2 Prozent bei offiziellen Inflationsraten von 7,9 Prozent für 2022 und 5,9 Prozent für 2023, also ein deutlicher Reallohnverlust. Wie bereits gesagt sind die Inflationsausgleichsprämien verpuffende Einmalzahlungen, die den Lohn nicht dauerhaft oben halten. Dennoch schreibt auch das WSI: „Mit insgesamt 5,5 % liegt die durchschnittliche Erhöhung der Tarifvergütungen 2023 nominal mehr als doppelt so hoch wie im Vorjahr.“ und berücksichtigt dabei explizit die einmaligen Inflationsausgleichsprämien.
3. „Das dritte Merkmal der Tarifabschlüsse 2023 besteht darin, dass in den meisten Branchen die unteren Lohngruppen überproportional hohe Lohnzuwächse verzeichneten. Dies ist zum einen das Ergebnis der Inflationsausgleichsprämien, die einen Pauschalbetrag umfassen, der die unteren Lohngruppen besonders begünstigt. Zum anderen wurden entsprechend der Tarifforderungen der Gewerkschaften in vielen Tarifabschlüssen prozentuale Tariflohnerhöhungen mit festen Mindestbeträgen beim Lohnzuwachs kombiniert, was ebenfalls zu überproportionalen Tariferhöhungen bei den unteren Lohngruppen geführt hat.“ Die Forderung, die Lohngefälle innerhalb der Unternehmen zu reduzieren, indem die unteren Lohngruppen stärker angehoben werden, haben wir stets unterstützt und insoweit ist dies zweifellos eine positive Entwicklung.
Hinzu kommt ein weiterer Trend:
„Die Laufzeiten der 2023 vereinbarten Tarifabschlüsse lagen bei durchschnittlich 23,3 Monaten und bestätigen damit den bereits langanhaltenden Trend, wonach ein zweijähriger Abschluss in den meisten Tarifbranchen zum Standard geworden ist.“ Es ist klar, dass die Unternehmen ein Interesse an möglichst langen Laufzeiten von Tarifverträgen haben, um Streiks zu minimieren. Das Risiko von Preissteigerungen und Reallohnverlusten bleibt dabei bei den Lohnabhängigen. Zudem kommt dies den Führungen der Regime-Gewerkschaften nicht ungelegen: über einen Zeitraum von 2 Jahren verteilt können nominell höhere prozentuale Erhöhungen erzielt werden, z.B. an die 10 Prozent, was sich gut anhört und sich gegenüber den eigenen Mitgliedern besser verkaufen lässt als lediglich unter 5 Prozent pro Jahr bei um die 10 Prozent Inflation! So lassen sich hohe Reallohnverluste schönrechnen!
Neue Qualität der Kämpfe im Dienstleistungssektor
In der Zeit Online vom 14. März 2024 schreibt Ursula Engelen-Kefer, die von 1990 bis 2006 stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) war: „Wir hatten in Deutschland schon ähnliche Arbeitskämpfe, aber vor allem im produzierenden Gewerbe“, aber „solche Streiks, wie wir sie jetzt erleben, gab es im Dienstleistungssektor bislang nicht“. Der Sozialwissenschaftler Heiner Dribbusch, der lange für das WSI gearbeitet hat, weist darauf hin, dass „viele Arbeitskämpfe... derzeit die öffentliche Daseinsvorsorge und damit das Leben vieler Bürger [betreffen]“. Streiks bei der Bahn, der Lufthansa, im öffentlichen Nahverkehr, in den Kitas oder in den Kliniken treffen die Menschen viel härter im Alltag als Streiks in der Automobilbranche und werden in der Öffentlichkeit deshalb ganz anders wahrgenommen.
Bürgerliche Hetze gegen Streiks der Lokführer
Dementsprechend nimmt auch die Hetze in der bürgerlichen Öffentlichkeit vor allem bezüglich der Streiks der Gewerkschaft deutscher Lokführer GDL immer wieder ganz besondere Ausmaße an. Der Grüne Wirtschaftsminister Habeck kritisiert etwa, dass die GDL für kürzere Arbeitszeit streikt. „[Er] sieht darin keine Option – es müsse mehr statt weniger gearbeitet werden.“ (taz vom 14. März 2024). Der FDP-Generalsekretär Bijan Djir-Sarai will das Streikrecht für kritische Infrastruktur einschränken, der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände, Steffen Kampeter fordert den Gesetzgeber zum Handeln auf. Auch die Wirtschaftsweise Veronika Grimm ist der Meinung, „so könnte man etwa auf die Idee kommen, [per Gesetz] ein Schlichtungsverfahren vor dem Streik vorzuschreiben.“ (Tagesspiegel vom 15. März 2024). Der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Günter Krings, fordert ein Streikgesetz mit Pflicht-Vorlaufzeiten für Arbeitskämpfe bei der kritischen Infrastruktur. „Die Bundesvorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) Gitta Connemann (CDU) erneuert bei jedem Streik im Verkehrsbereich fast schon mantraartig ihre Forderung nach einem Streikgesetz… Im Interview mit dem Deutschlandfunk erneuerte Connemann am Dienstag ihre Vorstellung, dass es in diesen Branchen vor einem Streik zunächst ein verpflichtendes Schlichtungsverfahren durchgeführt werden müsse.“ (Legal Tribune Online vom 24.01.2024). Die Deutsche Bahn selber hat gegen die Streiks geklagt, während die Gerichte zum wiederholten Male bestätigt haben, dass die Streiks der GDL verhältnismäßig, zulässig, rechtmäßig sind.
Natürlich ist klar, dass ein Streik wirtschaftlichen Schaden verursachen und wehtun muss – man muss ihn merken, sonst ist er kein Druckmittel und somit sinnlos! Jede weitere gesetzliche Beschränkung wäre also nur eine weitere Einschränkung der Verhandlungsmacht der Klasse der Lohnabhängigen! Der DGB schreibt in einer Erklärung „Hände weg vom Streikrecht!“ (klartext Nr. 11/2024): „Wenn Streiks Wirtschaft und Verkehr zum Stillstand bringen, dann kommt regelmäßig der Ruf, das Streikrecht zu beschneiden. Doch bereits jetzt hat Deutschland hohe Hürden für Streiks. Wir sagen: Hände weg vom Streikrecht! Morgen kann es auch um deine Arbeitsbedingungen gehen… Für Beschäftigte ist das Streikrecht das letzte und einzige Mittel, um für ihre berechtigten Interessen einzustehen und ebenbürtig zu verhandeln... Ohne das Streikrecht wären Verhandlungen für die Beschäftigten und ihre Gewerkschaften nur „kollektives Betteln“, wie das Bundesverfassungsgericht urteilte.“
Ein paar Worte zum GDL-Ergebnis:
In einer Kolumne für die taz vom 16. März 2024 schreibt Kersten Augustin über den GDL-Streik:
„Ich glaube, jede Branche könnte einen Weselsky brauchen. Eine schöne Vorstellung wäre das, wenn eine Journalistengewerkschaft so einen kernigen Vorsitzenden mit Schnurrbart hätte…“ und spricht damit vermutlich vielen sich als links verstehenden Menschen aus der Seele.
Die GDL selber schreibt: „Nach einer fünfmonatigen, teils erbittert geführten Auseinandersetzung haben die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) und die Deutsche Bahn am 26. März 2024 in Berlin einen Tarifabschluss erzielt, der für die Eisenbahnerinnen und Eisenbahner werthaltige Verbesserungen beinhaltet.“ Tatsächlich hatten im Dezember 2023 ganze 97 Prozent der GDL-Mitglieder in der Urabstimmung für einen unbefristeten Streik gestimmt – mit einer Forderung von 555 Euro monatliche Lohnerhöhung bei einer Laufzeit von zwölf Monaten, um die hohe Inflation und den daraus resultierenden Reallohnverlust zumindest teilweise auszugleichen. Nach sechs Warnstreiks, in denen die Lokführerinnen und Lokführer ihre Kampfbereitschaft bewiesen haben, wurde das nun vorliegende Verhandlungsergebnis angenommen.
Dabei hat der Arbeitskampf der Bahn einen hohen Schaden beschert, was auch notwendig ist, um die Gegenseite zu Zugeständnissen zu zwingen. Das Statista Research Department schrieb am 08.03.2024: „Nach Schätzungen des IW Köln entstehen durch einen Streiktag der GDL Kosten von bis zu 100 Millionen Euro. Diese verteilen sich in etwa gleichmäßig auf die Kosten für das Unternehmen (Deutsche Bahn), die Ausfälle beim Konsum und bei Dienstleistungen sowie die Folgen für die Lieferketten.“
Eine kämpferische Rhetorik und ein gewisses Maß an Hartnäckigkeit ist bei der GDL part of the game. Nicht, weil es sich bei der vom CDU-Mitglied Weselsky geleiteten Gewerkschaft um eine besonders kämpferische Gewerkschaft handelt. Die kleine Spartengewerkschaft, die nicht im DGB organisiert ist, konkurriert mit der EVG, die wiederum eine DGB-Gewerkschaft ist. Deshalb muss sie ihre Mitglieder bei der Stange halten, indem sie stets ein klein wenig mehr fordert und durchsetzt als ihre Konkurrenz, damit sie sich als die bessere Alternative verkaufen kann.
Deshalb stellt sich die Frage: Ist das GDL-Ergebnis wirklich so sensationell, wie es auf den ersten Blick erscheint? Herausgekommen sind 420 Euro bei einer Laufzeit von 26 Monaten – aufs Jahr umgerechnet sind das lediglich 194 Euro im Monat. Also eine viel zu lange Laufzeit mit einer deutlich geringeren Lohnerhöhung, als ursprünglich gefordert. Auf kununu.com gibt die Deutsche Bahn das durchschnittliche Jahresgehalt eines Lokführers mit 40.900 Euro an. Demnach entsprechen die 194 Euro einer jährlichen Lohnerhöhung um 5,7 Prozent für 2023 und 2024. Die hohen Inflationsraten von 2022, 2023 und 2024 werden damit bei weitem nicht ausgeglichen. Daran ändert auch die Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 2.850 Euro nichts, denn diese Einmalzahlung geht nicht dauerhaft in die Lohntabellen ein.
Eine zentrale Forderung der GDL konnte – allerdings zu Lasten einer größeren Lohnerhöhung – durchgesetzt werden: „Gegen den heftigen und letztendlich unnützen Widerstand der DB ist es der GDL und ihren Mitgliedern gelungen, die Absenkung der Arbeitszeit für Schichtarbeiter und die 35-Stunden-Woche ohne Entgeltreduzierung für die Zukunft durchzusetzen“, so der GDL-Bundesvorsitzende Claus Weselsky. Konkret wurde laut GDL erst in ein paar Jahren die „schrittweise Absenkung der jeweils maßgeblichen Referenzarbeitszeit um drei Stunden von 2026 bis 2029 für Schichtarbeiter“ vereinbart. Wahlweise können Beschäftigte bis zu 40 Stunden pro Woche arbeiten und bekommen dafür pro zusätzlicher Wochenstunde 2,7 Prozent mehr Lohn. Bei den aktuellen Lebenshaltungskosten müssten die Lokführer:innen somit weiterhin mindestens 38 Stunden pro Woche arbeiten, um die Inflation einigermaßen ausgleichen zu können. Außerdem konnte sich die GDL „mit der Forderung, die bestehenden Tarifverträge für Netzbetrieb- und Netzinstandhaltung zu übernehmen“ (GDL-Pressemitteilung vom 26.03.2024), nicht durchsetzen.
Insgesamt also ein Arbeitskampf mit einem durchwachsenen Ergebnis, bei dem längst nicht alle Möglichkeiten, z.B. ein unbefristeter Streik, ausgenutzt wurden und das nicht so glanzvoll ist, wie es uns die GDL schmackhaft machen möchte.
Das Streikrecht in Deutschland
Das Arbeitskampfrecht ist in Deutschland nicht gesetzlich geregelt, sondern im Wesentlichen durch die Rechtsprechung entwickelt worden. Vorherrschendes Grundprinzip jedes Arbeitskampfes ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) das Verhältnismäßigkeitsgebot, aus dem sich alle weiteren Arbeitskampfprinzipien ableiten. So gilt insbesondere der Grundsatz, dass Arbeitskampfmaßnahmen erst nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten zur Einigung durchgeführt werden dürfen. Zulässigkeitsvoraussetzung für einen Streik ist weiter, dass er nicht gegen eine tarifvertraglich vereinbarte Friedenspflicht verstößt. Verstößt ein Streik gegen das Verhältnismäßigkeitsgebot, kann sich daraus die Rechtswidrigkeit des Streiks ergeben.
Als Instrument der Betätigungsfreiheit einer Koalition darf ein Streik nur von einer Gewerkschaft organisiert und geführt werden. Die Forderung, für die gestreikt werden soll, muss sich auf einen Gegenstand beziehen, der grundsätzlich in einem Tarifvertrag regelbar ist. Politische Streiks sind daher in Deutschland unzulässig. Damit sind auch Generalstreiks zur Durchsetzung politischer Forderungen grundsätzlich rechtswidrig.